KRANKENFAHRTEN BAMBERG UND LANDKREIS
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WISSENSWERTES ZU DEN KRANKENFAHRTEN
Berechnung des gesetzlichen
Eigenanteils:
Eigenanteil sind 10% des Fahrpreises mindestens jedoch 5,00 € aber
höchstens 10,00 € pro Fahrt. Dieser ist bei Fahtrantritt bar beim Fahrer zu bezahlen. Der Eigenanteil entfällt nur dann, wenn hierfür eine schriftliche Befreiung der Krankenkasse beim Fahrer
vorgezeigt werden kann. Wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, (in der Regel 2% des Bruttoeinkommens, bei chronischer Erkrankung 1%) befreit Sie Ihre Krankenkasse von der
Zuzahlung des Eigenanteils. Genaueres können Sie bei der Krankenkasse in Erfahrung bringen.
KRANKENFAHRTEN BAMBERG UND LANDKREIS
Bei ambulanten Behandlungen:
Sie sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den
Buchstaben aG, H, oder BI, ansonsten nur in Sonderfällen ohne diesen Nachweis. Eine Genehmigung der Krankenkasse und eine ärztliche Verordnung sind hierfür
notwendig.
Bei Operationen (ambulant):
Eine Genehmigung der Krankenkasse und eine ärztliche Verordnung
sind hierfür notwendig
Dialysefahrten:
Sie bekommen eine Bestätigung Ihres Dialysezentrums nach Ablauf
eines Monats. Diese ist dem Fahrer zu übergeben.
Bei Strahlen-/Chemotherapie:
Es ist auch hierfür eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse
sowie ein Krankentransportschein erforderlich. Sollte keine Befreiung von der Zuzahlung des Eigenanteils vorliegen, ist für die erste und letzte Fahrt der Eigenanteil wie oben genannt
(siehe Berechnung des Eigenanteils) zu entrichten.
Bei stationären
Behandlungen:
Hierfür ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich jedoch
eine ärztliche Verordnung. Eine Ausnahme sind Fahrten zur Kur (Reha), wo vorab eine Genehmigung des Kostenträgers erforderlich ist.